- US-GAAP
- Abk. für United States Generally Accepted Accounting Principles. 1. Kennzeichnung: US-GAAP sind die US-amerikanischen Bilanzierungsvorschriften; sie werden für börsennotierte Gesellschaften durch weitere Anforderungen (v.a. zusätzliche ⇡ Offenlegungspflichten) der amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde ⇡ SEC (Securities and Exchange Commission) ergänzt. Die US-GAAP bestehen aus einer Vielzahl nicht kodifizierter Einzelfallregelungen (Case Law). Sie werden im Wesentlichen vom FASB (⇡ Financial Accounting Standards Board) erlassen. Maßgebenden Einfluss auf die inhaltliche Entwicklung der US-GAAP haben die amerikanischen Berufsorganisationen der wirtschaftsprüfenden Berufe.- 2. Rechnungslegung nach den US-GAAP: Bestandteile der Rechnungslegung nach den US-GAAP sind: Bilanz (Balance Sheet), Gewinn- und Verlustrechnung (Statement of Income), Kapitalflussrechnung (Statement of Cashflows), Eigenkapitalverwendungsrechnung (Statement of Changes in Stockholders Equity), Angabepflichten zur Bilanzierungspolitik (Notes to Financial Statements). Inhaltlich ähneln die US-GAAP den ⇡ IAS/IFRS. Die für die IAS/IFRS anzuführenden Unterschiede zur handelsrechtlichen Rechnungslegung gelten daher grundsätzlich auch für die US-GAAP (vgl. IAS/IFRS). Als beachtenswerte Unterschiede zwischen IAS/IFRS und US-GAAP sind zu nennen: Bei den US-GAAP eine sehr hohe Anzahl von Einzelfallregelungen mit z.T. kurzfristigen grundsätzlichen Änderungen, bei den US-GAAP bestehen weniger Bilanzierungswahlrechte. Die Erstellung eines Jahresabschlusses, der sowohl den Anforderungen des deutschen HGB als auch den US-GAAP genügt, dürfte i.d.R. nicht möglich sein. Der deutsche Gesetzgeber lässt zz. alternativ zum Konzernabschluss nach HGB einen Abschluss nach US-GAAP oder IAS/IFRS zu (⇡ Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz).- Vgl. auch Conceptual Framework.- Weitere Informationen unter www.sec.gov. Literatursuche zu "US-GAAP" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.